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Allgemeine
Geschäfts-
Lieferungs-
und
Zahlungsbedingungen
§ 1
Allgemeines
–
Geltungsbereich
1. Die
Geschäftsbedingungen
gelten
für alle
gegenwärtigen
und
zukünftigen
Geschäftsbeziehungen
einschließlich
entgeltlicher
und
unentgeltlicher
Beratungsleistungen
zwischen
uns und
dem
Kunden.
2.
Verbraucher
im Sinne
der
Geschäftsbedingungen
sind
natürliche
Personen,
mit
denen in
Geschäftsbeziehung
getreten
wird,
ohne
dass
diesen
eine
gewerbliche
oder
selbständige
berufliche
Tätigkeit
zugerechnet
werden
kann.
3.
Unternehmer
im Sinne
der
Geschäftsbedingungen
sind
natürliche
oder
juristische
Personen
oder
juristische
Personen
oder
rechtsfähige
Personengesellschaften
mit
denen in
Geschäftsbeziehung
getreten
wird,
die in
Ausübung
einer
gewerblichen
oder
selbständigen
beruflichen
Tätigkeit
handeln.
4.
Kunden
im Sinne
der
Geschäftsbedingungen
sind
sowohl
Unternehmer
als auch
Verbraucher.
5.
Abweichende,
entgegenstehende
oder
ergänzende
allgemeine
Geschäftsbedingungen
werden,
selbst
bei
Kenntnis,
nicht
Vertragsbestandteile,
es sei
denn
ihrer
Geltung
wird
ausdrücklich
schriftlich
zugestimmt.
§ 2
Vertragsschluss
1. Die
Darstellung
der
Waren
auf den
verschiedenen
Seiten
stellt
kein
rechtlich
bindendes
Angebot,
sondern
unverbindliche
Anpreisungen
dar. Die
beigefügten
Ablichtungen,
Zeichnungen
und
technischen
Angaben
sind nur
verbindlich,
wenn sie
ausdrücklich
als
verbindlich
bezeichnet
werden.
Technische
Änderungen
bleiben
im
Rahmen
des
Zumutbaren
vorbehalten.
2. Mit
seiner
Bestellung
erklärt
der
Kunde
verbindlich,
die
bestellte
Ware
erwerben
zu
wollen.
Wir sind
berechtigt,
das in
der
Bestellung
liegende
Vertragsangebot
innerhalb
von 2
Wochen
nach
Eingang
bei uns
anzunehmen.
Die
Annahme
kann
entweder
schriftlich
oder
durch
Auslieferung
der Ware
an den
Kunden
erklärt
werden.
3.
Bestellt
der
Verbraucher
die Ware
auf
elektronischem
Wege,
werden
wir den
Zugang
der
Bestellung
unverzüglich
bestätigen.
Die
Zugangsbestätigung
stellt
noch
keine
verbindliche
Annahme
der
Bestellung
dar. Die
Zugangsbestätigung
kann mit
der
Annahmeerklärung
verbunden
werden.
4. Der
Vertragsschluss
erfolgt
unter
dem
Vorbehalt
der
richtigen
und
rechtzeitigen
Selbstlieferung
durch
unsere
Zulieferer.
Dies
gilt nur
für den
Fall,
dass die
Nichtlieferung
nicht
von uns
zu
vertreten
ist,
insbesondere
bei
Abschluss
eines
Deckungsgeschäftes
mit
unserem
Zulieferer.
Der
Kunde
wird
über die
Nichtverfügbarkeit
der
Leistung
unverzüglich
informiert.
Die
Gegenleistung
wird
unverzüglich
zurückerstattet.
Sofern
der
Verbraucher
die Ware
auf
elektronischem
Wege
bestellt,
wird der
Vertragstext
von uns
gespeichert
und dem
Kunden
auf
Verlagen
nebst
dem
vorliegenden
AGB per
Email
zugesandt.
§ 3
Widerrufsrecht
Fernabsatzvertrag
mit
Widerrufsklausel
1. Der
Verbraucher
hat das
Recht,
seine
auf den
Abschluss
des
Vertrages
gerichtete
Willenserklärung
innerhalb
von zwei
Wochen
nach
Eingang
der Ware
uns
gegenüber
(HOHENDORF Licht + Design,
Inhaberin
Jeanine
Hohendorf,
Frundsbergstraße
189,
74080
Heilbronn)
nach
Maßgabe
der §§
312 b ff
in
Verbindung
mit §
355 BGB
widerrufen.
Der
Widerruf
muss
keine
Begründung
enthalten
und ist
in
Textform
oder
durch
Rücksendung
der Ware
gegenüber
uns zu
erklären.
Zur
Fristwahrung
genügt
die
rechtzeitige
Absendung
der
Ware.
2. Der
Verbraucher
ist bei
Ausübung
seines
Widerrufsrechts
zur
Rücksendung
verpflichtet,
wenn die
Ware
durch
Paket
versandt
werden
kann.
Die
Kosten
der
Rücksendung
trägt
bei
Ausübung
des
Widerrufsrechts
bei
einem
Bestellwert
bis zu €
40,00
der
Verbraucher,
es sei
denn,
die
gelieferte
Ware
entspricht
nicht
der
bestellten
Ware.
Bei
einem
Bestellwert
über €
40,00
hat der
Verbraucher
die
Kosten
der
Rücksendung
nicht zu
tragen.
3. Der
Verbraucher
hat
Wertersatz
für eine
durch
die
bestimmungsgemäß
in
Gebrauchnahme
der Ware
entstandene
Verschlechterung
zu
leisten.
Der
Verbraucher
hat auch
die Ware
vorsichtig
und
sorgsam
zu
prüfen.
Den
Wertverlust,
der
durch
die über
die
reine
Prüfung
hinausgehende
Nutzung
dazu
führt,
dass die
Ware
nicht
mehr als
„neu“
verkauft
werden
kann,
hat der
Verbraucher
zu
tragen.
4. Ein
Widerrufsrecht
besteht
nicht
bei
Fernabsatzverträgen
- zur
Lieferung
von
Audio-
oder
Videoaufzeichnungen
oder von
Software,
sofern
die
gelieferten
Datenträger
vom
Verbraucher
entsiegelt
worden
sind.
- zur
Lieferung
von
Waren,
die nach
Kundenspezifikation
angefertigt
werden
oder
eindeutig
auf die
persönlichen
Bedürfnisse
zugeschnitten
sind
oder die
aufgrund
ihrer
Beschaffenheit
nicht
für eine
Rücksendung
geeignet
sind
oder
schnell
verderben
können
oder
deren
Verfalldatum
überschritten
wurde.
- zur
Lieferung
von
Zeitungen,
Zeitschriften
und
Illustrierten
§ 4
Preise
1. Der
angebotene
Kaufpreis
ist
bindend.
Im
Kaufpreis
ist die
gesetzliche
Umsatzsteuer
enthalten.
2. Nicht
enthalten
im
Kaufpreis
sind die
anfallenden
Versandkosten.
3.
Sollte
der
Kunde
Unternehmer
sein,
haben
wir für
den Fall
der
Preiserhöhung
unserer
Zulieferer
sowie
des
Anstiegs
sonstiger
Kosten
die
Möglichkeit,
diese
Preiserhöhung
in Form
einer
angemessenen
Preiserhöhung
unseren
Kunden
zu
berechnen,
sofern
als
Lieferzeit
der bei
uns
bestellten
Ware
mehr als
vier
Monate
nach
Vertragsschluss
vereinbart
wurde.
§ 5
Lieferung
1.
Angaben
bezüglich
Lieferfristen
und
Liefertermine
gelten
nur als
annähernd
vereinbart,
es sei
denn,
dass wir
eine
schriftliche
Zusage
ausdrücklich
als
verbindlich
gegeben
haben.
2.
Ereignisse
höherer
Gewalt
berechtigen
uns, die
Lieferung
um die
Dauer
der
Behinderung
hinauszuschieben.
Wird
dadurch
die
Durchführung
des
Vertrags
für eine
der
Parteien
unzumutbar,
so kann
sie
insoweit
vom
Vertrag
zurücktreten.
Der
höheren
Gewalt
stehen
sonstige
unvorhergesehene,
außergewöhnliche
und
unverschuldete
Umstände
gleich,
die uns
die
Lieferung
wesentlich
erschweren
oder
unmöglich
machen,
wie z.
B.
Betriebsstörungen,
Streik,
Aussperrung,
Mangel
an
Transportmitteln,
Behördeneingriffe
oder
Energieversorgungsschwierigkeiten.
Dies
gilt
auch,
soweit
diese
Betriebsstörungen
bei
Unter-
und
Zulieferern
eintreten.
§ 6
Zahlung
1. Zur
Vereinfachung
der
Bestellabwicklung
verwenden
wir im
Inland
Versandkostenpauschalen.
Wir
behalten
uns das
Recht
vor,
abweichend
von
diesen
Pauschalen
eine
Bestellung
des
Kunden
abzulehnen
und
höhere
Versandkosten
zu
verlangen,
wenn
dieses
durch
die
Eigenart
des
Auftrages
erforderlich
wird. In
diesem
Fall
muss der
neue
Gesamtkaufpreis
ausdrücklich
durch
den
Kunden
im
Rahmen
eines
neuen
Auftrages
bestätigt
werden.
Bei
Lieferungen
in das
Ausland
werden
Versandkosten
in
anfallender
Höhe
berechnet.
In
diesem
Fall
muss der
neue
Gesamtkaufpreis
ausdrücklich
durch
den
Kunden
im
Rahmen
eines
neuen
Auftrages
bestätigt
werden.
Lieferungen
ins
Ausland
werden
nur
durch
Vorauskasse
ausgeführt.
2.
Kaufpreiszahlungen
sind
sofort
nach
Erhalt
der Ware
und
Rechnung
zu
leisten.
§ 7
Eigentumsvorbehalt
1. Bei
Verträgen
mit
Verbrauchern
behalten
wir uns
das
Eigentum
an der
Ware bis
zur
vollständigen
Zahlung
des
Kaufpreises
vor.
2. Bei
Verträgen
mit
Unternehmern
behalten
wir uns
das
Eigentum
an der
Ware bis
zu
vollständigen
Begleichung
aller
Forderungen
aus
einer
laufenden
Geschäftsbeziehung
vor. Wir
behalten
uns bei
Unternehmern
das
Eigentum
an der
Ware
ebenso
bis zur
Einlösung
sämtlicher
zahlungshalber
angenommener
Schecks
oder
Wechsel
vor,
auch
wenn der
Kaufpreis
für
besonders
bezeichnete
Forderungen
bezahlt
wird.
Der
Eigentumsvorbehalt
gegenüber
Unternehmern
bleibt
auch
bestehen
für alle
Forderungen,
die wir
gegen
den
Käufer
nachträglich
erwerben,
z. B.
aufgrund
von
Reparaturen,
Ersatzteillieferungen
oder
laufenden
Geschäftsbeziehungen.
3. Der
Kunde
ist
verpflichtet,
die Ware
pfleglich
zu
behandeln
und
während
der
Dauer
des
Eigentumsvorbehalts
in
ordnungsgemäßem
Zustand
zu
halten.
4. Der
Kunde
ist
verpflichtet,
uns
einen
Zugriff
Dritter
auf die
Ware,
etwa im
Falle
einer
Pfändung,
sowie
etwaiger
Beschädigungen
oder die
Vernichtung
der Ware
unverzüglich
mitzuteilen.
Einen
Besitzwechsel
der Ware
sowie
den
eigenen
Wohnsitzwechsel
hat uns
der
Kunde
unverzüglich
anzuzeigen.
5. Wir
sind
berechtigt,
bei
vertragswidrigem
Verhalten
des
Kunden,
insbesondere
bei
Zahlungsverzug
oder bei
Verletzung
einer
Pflicht
nach
Ziffer 3
und 4
dieser
Bestimmung
vom
Vertrag
zurückzutreten
und die
Ware
herauszuverlangen.
6.
Sofern
der
Kunde
als
Unternehmer
die Ware
im
ordentlichen
Geschäftsgang
weiterveräußert,
tritt er
schon
mit
Abschluss
des
Vertrages
zwischen
ihm und
uns die
ihm aus
seiner
Veräußerung
oder aus
einem
sonstigen
Rechtsgrunde
gegenüber
seinem
Abnehmer
zustehenden
Forderungen
mit
allen
Nebenrechten
sicherungshalber
in
voller
Höhe,
also
nicht
nur in
Höhe des
anteiligen
Wertes
unserer
Lieferung,
an uns
ab.
Veräußert
der
Unternehmer
die
Vorbehaltsware
zusammen
mit
anderen,
uns
nicht
gehörenden
Waren,
so wird
die
Forderung
des
Unternehmers
nur in
Höhe
unseres
Rechnungswertes
an uns
abgetreten.
Von
dieser
Abtretung
machen
wir
durch
Anzeige
von dem
Abnehmer
unseres
Kunden
nur dann
Gebrauch,
wenn wir
dies
unserem
Kunden
nach
Fälligkeit
unserer
Forderung
14 Tage
vorher
angedroht
haben.
Einer
Androhung
bedarf
es
nicht,
wenn die
Zahlungen
eingestellt
sind.
Übersteigt
der
Wert,
der uns
vom
Unternehmer
eingeräumten
Sicherheiten
unsere
Forderungen
um mehr
als 20
%, so
sind wir
auf
Verlangen
des
Auftraggebers
zur
Rückübertragung
oder
Freigabe
der
Sicherheiten
verpflichtet.
7. Die
Be- und
Verarbeitung
der Ware
durch
den
Kunden
als
Unternehmer
erfolgt
stets im
Namen
und im
Auftrag
für uns.
Erfolgt
eine
Verarbeitung
mit uns
nicht
gehörenden
Gegenständen,
so
erwerben
wir an
der
neuen
Sache
das
Miteigentum
im
Verhältnis
zum Wert
der von
uns
gelieferten
Ware zu
den
sonstigen
verarbeiteten
Gegenständen.
Dasselbe
gilt,
wenn die
Ware mit
anderen,
uns
nicht
gehörenden
Gegenständen
vermischt
wird.
§ 8
Abnahme
Gefahrübergang
1. Ist
der
Käufer
Unternehmer,
geht die
Gefahr
des
zufälligen
Untergangs
und der
zufälligen
Verschlechterung
der Ware
mit der
Übergabe,
beim
Versendungskauf
mit der
Auslieferung
der
Sache an
den
Spediteur,
den
Frachtführer
oder den
sonst
zur
Ausführung
der
Versendung
bestimmten
Person
oder
Anstalt
auf den
Käufer
über.
2. Ist
der
Käufer
Verbraucher,
geht die
Gefahr
des
zufälligen
Untergangs
und der
zufälligen
Verschlechterung
der
verkauften
Sache
auch
beim
Versendungskauf
erst mit
der
Übergabe
der
Sache
auf dem
Käufer
über.
§ 9
Mängelrüge
und
Gewährleistung
1. Ist
der
Käufer
Unternehmer,
so
gelten
folgende
Regelungen:
a) Bei
begründeten
Gewährleistungsansprüchen
des
Käufers
werden
wir nach
unserer
Wahl
entweder
den
Mangel
durch
Nachbesserung
beheben
oder für
die
mangelhafte
Sache
ersatzweise
eine
mangelfreie
Sache
liefern
(Nacherfüllung).
Für den
Fall der
Nachlieferung
einer
mangelfreien
Sache
ist der
Käufer
als
Unternehmer
verpflichtet,
uns die
mangelhafte
Sache
zurückzugewähren.
b) Wir
haben
das
Recht
die
Nacherfüllung
zu
verweigern,
sollte
dies nur
unter
unverhältnismäßig
hohen
Kosten
durchführbar
sein.
Bei
Beurteilung
der
Verhältnismäßigkeit
ist
insbesondere
der Wert
der
Sache im
mangelfreien
Zustand,
die
Bedeutung
des
Mangels
und die
Frage
danach
zu
berücksichtigen,
ob auf
die
andere
Art der
Nacherfüllung
ohne
erhebliche
Nachteile
für den
Käufer
zurückgegriffen
werden
kann.
c)
Nachbesserungen
erfolgen
nach den
technischen
Erfordernissen
durch
Ersatz
oder
Instandsetzung
fehlerhafter
Teile
nach
unserer
Wahl
entweder
an
unserem
Lager
oder an
demjenigen
des
Käufers.
Die
Materialkosten
und die
Kosten
der
eigentlichen
Mängelbeseitigung
werden
von uns
getragen.
Werden
durch
die
Nachbesserung
Teile
ersetzt,
haben
wir
Anspruch
auf
Übereignung
der
ersetzten
Teile an
uns.
d) Der
Unternehmer
als
Käufer
darf nur
nach
Rücksprache
Fehler
der
Kaufsache
beseitigen
oder
beseitigen
lassen.
e) Im
Rahmen
der
Nachbesserung
sind wir
berechtigt
sämtliche,
durch
den
Mangel
verursachten
Schäden
nachzubessern.
f) Das
Rücktrittsrecht
des
Käufers
vom
Vertrag
ist
ausgeschlossen,
wenn der
Mangel
lediglich
eine
unerhebliche
Wert-
oder
Tauglichkeitsminderung
des
Kaufgegenstandes
darstellt.
g) Im
Rahmen
der
Gewährleistung
haften
wir nur
für
eigene
öffentlich
geäußerte
Beschaffenheitsmerkmale/Beschaffenheitsangaben.
Eine
Haftung
für
öffentliche
Äußerungen
Dritter
oder
über die
Beschaffenheit
des
Kaufgegenstandes,
insbesondere
der
Werbung
oder bei
der
Kennzeichnung
über
bestimmte
Eigenschaften
der
Sache
ist
ausgeschlossen.
h)
Gewährleistungsverpflichtungen
bestehen
nicht,
wenn
- der
Kaufgegenstand
unsachgemäß
behandelt
oder
überbeansprucht
worden
ist oder
- der
Kaufgegenstand
zuvor in
einem
von uns
für die
Betreuung
nicht
anerkannten
Betrieb
instandgesetzt,
gewartet
oder
gepflegt
worden
ist oder
- in den
Kaufgegenstand
Teile
eingebaut
worden
sind,
deren
Verwendung
wir
nicht
genehmigt
haben
oder
- der
Kaufgegenstand
in einer
von uns
nicht
genehmigten
Weise
verwendet
worden
ist oder
- der
Käufer
die
Vorschriften
über die
Behandlung,
Wartung
und
Pflege
des
Kaufgegenstandes
(z. B.
Betriebsanleitung)
nicht
befolgt
hat.
sofern
nicht
ausgeschlossen
werden
kann,
dass
einer
dieser
Umstände
für das
Auftreten
des
Fehlers
ursächlich
geworden
ist.
i)
Natürlicher
Verschleiß
ist von
der
Gewährleistung
ausgeschlossen.
j) Der
Unternehmer
ist
verpflichtet
den
Vertragsgegenstand
unverzüglich
bei
Eingang
gewissenhaft
zu
prüfen
und zu
untersuchen,
ggf.
Stichproben
durchzuführen,
offensichtliche
Mängel
sind
unverzüglich
uns
gegenüber
anzuzeigen,
spätestens
innerhalb
von 8
Tagen
nach
Erhalt
des
Vertragsgegenstandes.
Erfolgt
eine
unverzügliche
Mitteilung
nicht,
so sind
die
Gewährleistungsansprüche
ausgeschlossen.
Der
Vertragsgegenstand
ist
sachgemäß
zu
lagern
und auf
unseren
ausdrücklichen
Wunsch
hin
zurückzusenden.
k)
Beratungen
lassen
wir nach
bestem
Wissen
aufgrund
unserer
Erkenntnisse,
jedoch
unter
Ausschluss
jeglicher
Haftung.
Angaben
und
Auskünfte,
Übereignung
und
Anwendung
bzw.
Einsatz
des
Kaufgegenstandes
sind
unverbindlich,
wenn sie
nicht
ausdrücklich
schriftlich
garantiert
werden.
Auskünfte
befreien
den
Kunden
nicht
von
eigenen
Prüfungen.
l) Die
Verjährungsfrist
des §
438 Abs.
1 Nr. 3
BGB für
Gewährleistungsansprüche
verkürzt
sich auf
1 Jahr.
Dies
gilt
nicht
für
Ansprüche
im Sinne
des §
479 Abs.
2 BGB
(Regress
bei
Verbrauchsgüterkauf).
Dies
gilt
ebenfalls
nicht
bei
Arglist
unsererseits.
m) Der
Unternehmer
ist
beweispflichtig
dafür,
dass die
Sache
mangelhaft
ist.
2. Für
Verbraucher
beträgt
die
Verjährungsfrist
2 Jahre
ab
Ablieferung
der
Ware.
Bei
gebrauchten
Sachen
beträgt
die
Verjährungsfrist
ein Jahr
ab
Ablieferung
der
Ware.
§ 10
Haftungsbeschränkungen
1. Bei
leicht
fahrlässigen
Pflichtverletzungen
beschränkt
sich
unsere
Haftung
gegenüber
Unternehmer
auf den
nach der
Art der
Ware
vorhersehbaren,
vertragstypischen,
unmittelbaren
Durchschnittsschaden.
Dies
gilt
auch bei
leicht
fahrlässigen
Pflichtverletzungen
unserer
gesetzlichen
Vertreter
oder
Erfüllungsgehilfen.
Unsere
Haftung
umfasst
in
keinem
Fall
außer
bei
Vorsatz
solche
Schäden,
die bei
dem
konkreten
Geschäft
typischerweise
nicht
erwartet
werden
konnten.
Bei
leicht
fahrlässiger
Verletzung
unwesentlicher
Vertragspflichten
haften
wir
gegenüber
Unternehmer
nicht.
2. Die
vorstehenden
Haftungsbeschränkungen
betreffen
nicht
Ansprüche
des
Kunden
aus
Produkthaftung.
Weiter
gelten
die
Haftungsbeschränkungen
nicht
bei uns
zurechenbaren
Körper-
und
Gesundheitsschäden
oder bei
Verlust
des
Lebens
des
Kunden.
§ 11
Schlussbestimmungen
1. Es
gilt das
Recht
der
Bundesrepublik
Deutschland.
Die
Bestimmungen
des
UN-Kaufrechts
finden
keine
Anwendung.
2. Ist
der
Kunde
Kaufmann,
juristische
Person
des
öffentlichen
Rechts
oder
öffentlich-rechtliches
Sondervermögen,
ist
ausschließlich
der
Gerichtsstand
für alle
Streitigkeiten
aus
diesem
Vertrag
unser
Geschäftssitz.
Dasselbe
gilt,
wenn der
Kunde
keinen
allgemeinen
Gerichtsstand
in
Deutschland
hat oder
Wohnsitz
oder
gewöhnlicher
Aufenthalt
zum
Zeitpunkt
der
Klageerhebung
nicht
bekannt
sind.
Erfüllungsort
und
Gerichtsstand
sind für
sämtliche
sich
zwischen
den
Parteien
aus dem
Vertragsverhältnis
ergebenden
Streitigkeiten,
soweit
der
Kunde
Vollkaufmann,
juristische
Person
des
öffentlichen
Rechts
oder
öffentlich-rechtliches
Sondervermögen
ist, der
Sitz
unserer
Firma.
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